Wenn Ihr niederländisches Unternehmen geschäftliche Ausgaben (wie Hotelübernachtungen, Messen, Mietwagen oder Tankbelege) in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland, Spanien, Frankreich oder Belgien tätigt, haben Sie nach der EU-Richtlinie 2008/9/EG das Recht, die gezahlte ausländische Vorsteuer zurückzufordern. Der Antrag muss elektronisch über das Portal der niederländischen Steuerbehörde (Mijn Belastingdienst Zakelijk) eingereicht werden. Erfahren Sie hier alles über Fristen, Codes und wie Sie die manuelle Eingabe vollständig automatisieren.

1. Grundlagen der EU-Richtlinie 2008/9/EG

Kaufen Sie Waren oder Dienstleistungen im EU-Ausland ein, stellt der lokale Lieferant die landesspezifische Mehrwertsteuer in Rechnung (z. B. MwSt in Deutschland, IVA in Spanien, TVA in Frankreich). Da Sie dort steuerlich nicht registriert sind, können Sie diese Vorsteuer nicht in Ihrer regulären niederländischen Quartalserklärung (Omzetbelasting) geltend machen.

Gemäß Richtlinie 2008/9/EG fungiert die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) als zentrale digitale Schnittstelle: Sie reichen Ihre Rechnungen im Portal ein, und das System leitet Ihren Vergütungsantrag elektronisch an das zuständige Finanzamt des jeweiligen Mitgliedstaates weiter.

2. Die strikte Ausschlussfrist: 30. September

Nach europäischem Steuerrecht gilt eine unumstößliche Frist: Anträge für Ausgaben des vorangegangenen Kalenderjahres müssen spätestens bis zum 30. September des Folgejahres eingereicht werden.

Keine Fristverlängerung möglich

Ausländische Finanzbehörden lehnen Anträge, die auch nur einen Tag zu spät eingehen, nach ständiger EU-Rechtsprechung unwiderruflich ab. Die gezahlte Vorsteuer ist dann endgültig verloren.

3. Das Problem: Das Portal Mijn Belastingdienst Zakelijk

Die manuelle Erfassung im Steuerportal ist extrem zeitaufwendig:

  • Für jede ausländische Rechnung muss ein eigenes Popup-Fenster geöffnet werden.
  • Lieferantenname, Anschrift, Postleitzahl, Ort und ausländische USt-IdNr. müssen von Hand eingetippt werden.
  • Die EU-Ausgabencodes (1 bis 10) sowie Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag müssen manuell berechnet und erfasst werden.
  • Nach etwa 15 Minuten Inaktivität meldet das Portal Sie automatisch ab und ungespeicherte Daten gehen verloren.

4. Die Lösung: AutoVAT Pro

Mit der Chrome-Erweiterung AutoVAT Pro automatisieren Sie den gesamten Prozess:

Vorteile von AutoVAT Pro:
  • Automatische Ländertrennung: Laden Sie eine CSV aus Ihrer Buchhaltung (Exact Online, Moneybird, Xero, DATEV) hoch; Rechnungen werden automatisch nach Zielland sortiert.
  • 0,15s Turbo-Eingabe: AutoVAT öffnet jedes Rechnungsfenster, befüllt alle Felder und speichert den Beleg in 150 Millisekunden.
  • Pre-Flight-Prüfung: Validiert europäische USt-Nummern und Datumsformate vorab.
  • 100% Client-Side Datenschutz: Alle Finanzdaten verbleiben ausschließlich lokal in Ihrem Browser.