Bei Vorsteuervergütungsanträgen nach Richtlinie 2008/9/EG über das niederländische Portal Mijn Belastingdienst Zakelijk muss jeder Beleg zwingend mit einem europäischen Ausgabencode (Codes 1 bis 10) versehen werden. Eine fehlerhafte Zuordnung führt häufig zu Beanstandungen oder Ablehnungen durch ausländische Finanzämter. Hier finden Sie die vollständige Übersicht.

Übersicht der 10 europäischen Vorsteuer-Codes

  • Code 1 — Kraftstoff: Benzin, Diesel, LPG und Strom. Achtung: Frankreich schränkt den Vorsteuerabzug auf Benzin ein; Deutschland gestattet bei gewerblicher Nutzung 100 %.
  • Code 2 — Anmietung von Beförderungsmitteln: Mietwagen und Fahrzeugleasing für Geschäftsreisen.
  • Code 3 — Sonstige Ausgaben für Beförderungsmittel: Parkgebühren, Garagenmiete, Reparaturen und Inspektionen.
  • Code 4 — Maut und Straßenbenutzungsgebühren: Elektronische Mautboxen (Telepass, VIA-T, Bip&Go) und Autobahnvignetten.
  • Code 5 — Fahrtkosten: Bahnfahrkarten (Eurostar, ICE, TGV), Inlandsflüge, Fähren und Taxikosten.
  • Code 6 — Beherbergung: Hotelübernachtungen und Business-Apartments. Kurtaxen und Touristenabgaben enthalten keine Vorsteuer und dürfen nicht deklariert werden.
  • Code 7 — Bewirtung und Restaurantleistungen: Geschäftsessen und Bewirtung. Achtung: Deutschland verlangt Nachweise über Anlass und Teilnehmer (70 % Abzugsfähigkeit).
  • Code 8 — Eintrittsgelder für Messen und Ausstellungen: Messekarten, Kongressgebühren und Standmieten.
  • Code 9 — Luxusausgaben, Vergnügungen und Unterhaltung: Fast EU-weit vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
  • Code 10 — Sonstige Gegenstände und Dienstleistungen: Software, lokale Beratung, Werkzeuge, Baumaterialien und Subunternehmerleistungen.

Automatische Zuordnung mit AutoVAT Pro

Anstatt jeden Beleg einzeln im Portal-Dropdown zuzuordnen, hinterlegen Sie den GoodsCode (1 bis 10) direkt in Ihrer Buchhaltungs-CSV. AutoVAT Pro übernimmt die Codierung vollautomatisch und prüft alle Belege auf Plausibilität vor dem Absenden.